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   VGH Bayern, 04.05.1994 - 23 CS 94.913   

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VGH Bayern, 04.05.1994 - 23 CS 94.913 (https://dejure.org/1994,12730)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.05.1994 - 23 CS 94.913 (https://dejure.org/1994,12730)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Mai 1994 - 23 CS 94.913 (https://dejure.org/1994,12730)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 477
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.05.2009 - 2 M 49/09

    Verwaltungsvollstreckung: Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine

    Ein Rückgriff auf die zivilprozessualen Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung verbietet sich hier, weil sich die Vollstreckung von Verwaltungsakten nach den einschlägigen Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes oder aber der Länder richtet und die Verwaltungsgerichtsordnung insoweit selbst ausreichenden Rechtsschutz bietet (vgl. hierzu OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.02.2008 - 9 S 38.07 - BayVGH, Beschl. v. 04.05.1994 - 23 CS 94.913 - HessVGH, Beschl. v. 21.11.1991 - 3 TG 2364/91 -jeweils zit. nach juris; Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 167 Rdn. 14 ff.).

    Der Antragsteller hat aber in der Sache keinen Anspruch auf die begehrte einstweilige Regelungsanordnung nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO (vgl. hierzu BayVGH, Beschl. v. 04.05.1994, a.a.O.), weil es jedenfalls an einem Anordnungsgrund fehlt.

  • VG Lüneburg, 24.11.2016 - 2 A 7/15

    Bodenschutzrechtliche Untersuchungsanordnung; Grundwassergefährdung;

    Ein Rückgriff auf die zivilprozessualen Rechtsbehelfe in der Zwangsvollstreckung verbietet sich hier, weil sich die Vollstreckung von Verwaltungsakten nach dem einschlägigen Verwaltungsvollstreckungsgesetz der Landes Niedersachsen (NVwVG) richtet und die Verwaltungsgerichtsordnung insoweit selbst ausreichenden Rechtsschutz bietet (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 11.02.2008 - 9 S 38.07 - BayVGH, Beschl. v. 04.05.1994 - 23 CS 94.913 - HessVGH, Beschl. v. 21.11.1991 - 3 TG 2364/91 - OVG Meckl.-Vorpommern, Beschl. v. 11.05.2009 - 2 M 49/09 -, jeweils zit. nach Juris).
  • VG München, 20.10.2015 - M 10 S 15.1126

    Keine Vollstreckung nach den für öffentlich-rechtliche Geldforderungen geltenden

    Gegen die Annahme eines Verwaltungsaktes spricht schließlich, dass der Rechnung keine Rechtsmittelbelehrung beigefügt war und das Fehlen einer Unterschrift (vgl. BVerwG, U. v. 12.1.1973 - VII C 3.71 - juris Rn. 16 f.; BayVGH, B. v. 4.5.1994 - 23 CS 94.913 - juris Rn. 16).

    Auch wenn die Gläubiger Behörden oder öffentlich-rechtliche Körperschaften sind, dürfen sie dann solche Zahlungsaufforderungen nicht kraft ihrer allgemeinen Hoheitsbefugnisse selbst titulieren und mit einer Vollstreckungsanordnung versehen (BayVGH, B. v. 4.5.1994 - 23 CS 94.913 - juris Rn. 18).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2009 - L 7 KA 34/09

    Vollstreckung eines Regressbescheides durch eine Krankenkasse; Einstellung der

    Dies gilt insbesondere, wenn geltend gemacht wird, es fehle an einem zu vollstreckenden Leistungsbescheid (BayVGH, NVwZ-RR 1995, 477, 478).
  • OVG Sachsen, 14.12.2017 - 5 B 298/17

    Einstweilige Anordnung; Rundfunkbeitragsbescheid; Bekanntgabe; Zugangsfiktion;

    8 Da der Antragsteller somit rechtserheblich nur die fehlende Bekanntgabe der Bescheide rügt, kann ihm vorläufiger Rechtsschutz mangels eines Verwaltungsakts nicht nach § 80 Abs. 5 VwGO, sondern nur durch einstweilige Anordnung gemäß § 123 VwGO gewährt werden (vgl. OVG M-V, Beschl. v. 11. Mai 2009 - 2 M 49/09 -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschl. v. 4. Mai 1994 - 23 CS 94.913 -, juris Rn. 16), wie das Verwaltungsgericht richtig angenommen hat (vgl. zur Feststellungsklage in der Hauptsache bei Nichtakten: BVerwG, Urt. v. 21. November 1986 - 8 C 127.84 -, juris Rn. 16).
  • VG München, 10.11.2016 - M 10 K 15.363

    Erfolglose Klage gegen die Vollstreckung von Beitragsbescheiden

    Das hier streitgegenständliche Ausstandsverzeichnis der Beklagten mit Vollstreckungsklausel sowie ihr Ersuchen um Vornahme von Vollstreckungshandlungen an das Amtsgericht Wiesloch stellen jeweils keinen Verwaltungsakt dar, sondern haben nur behördeninterne Bedeutung (BayVGH, B.v. 4.5.1994 - 23 CS 94.913 - juris Rn. 16; Giehl, Verwaltungsverfahrensrecht in Bayern, Kommentar zum BayVwVfG u. VwZVG, Stand: Juni 2012, Ziff. I.3. zu Art. 24 VwZVG m.w.N), so dass eine Anfechtungsklage nach § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO nicht statthaft ist.
  • VG München, 27.04.2023 - M 30 E 23.1078

    Antrag auf einstweilige Untersagung einer Vollstreckung, Ersatzvornahme -,

    vom 11. November 1970 (BayRS 2010-2-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 718) auf das Entfallen des Zwecks der Vollstreckung durch eine nachträgliche Änderung der Sach- oder Rechtslage beschränkt ist und damit das Fehlen oder Entfallen der Vollstreckungsvoraussetzungen ebenso wenig erfasst wird wie die übrigen Vollstreckungshindernisse (vgl. Lemke in Danker/Lemke, VwVG, § 18 Rn. 35 sowie zum Fehlen eines vollstreckungsfähigen Titels BayVGH, B.v. 4.5.1994 - 23 CS 94.913 - juris Rn. 16).
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